Plastiken ballspielender Damen im Frommannschen Garten

Allgemeines

Allgemeine Informationen zum Philosophiestudium
Plastiken ballspielender Damen im Frommannschen Garten
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Formulare

Formulare zu Studien- und Prüfungsformalitäten finden Sie auf der Seite »Formulare und Hinweise«Externer Link des ASPA (Allgemeines Studien- und Prüfungsamt).

Wissenschaftliches Arbeiten

Der unten verlinkte Leitfaden enthält Hinweise, Anregungen, Empfehlungen und Reflexionen zum wissenschaftlichen Arbeiten, die als Orientierungshilfe gedacht sind und für den individuellen Fall angepasst werden müssen. Die Hinweise ersetzen v. a. nicht das persönliche Beratungsgespräch mit den Dozierenden des Instituts für Philosophie. Wir raten Ihnen deshalb dringend, vom Beratungsangebot der Lehrenden vor allem zur Absprache von Hausarbeits- oder Referatsthemen, aber auch zur Klärung von Verständnisfragen rechtzeitig Gebrauch zu machen. Sollten Sie Ergänzungsvorschläge, Kritik und Hinweise zur Verbesserung dieses Heftes haben, freuen wir uns über Ihre Anmerkungen.

Hinweis

Ob in schriftlichen oder mündlichen Prüfungsformaten (Seminararbeiten, Thesenpapieren, Essays, Klausuren, mndl. Prüfungen etc.) gegendert wird oder nicht, gilt als individuelle Entscheidung der jeweiligen Verfasser:innen bzw. zu Prüfenden. Diese Entscheidung sollte ohne inhaltlichen Anlass (a) keinerlei Einfluss auf die Bewertung haben und (b) in Kommentaren zu den einzelnen Prüfungsleistungen nicht kritisiert werden. (c) Die gleiche Entscheidungsfreiheit und der gleiche Schutz sollten auch für Gespräche sowie Diskussionen in Seminaren und für den schriftlichen Austausch bspw. in Emails gelten.

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Wer ist prüfungsberechtigt?

In der Regel gilt Folgendes:

  1. Gutachten von Bachelorarbeiten: Von den zwei Gutachten muss mindestens eines von einem Institutsmitglied stammen, das eine Privatdozentur, eine Professur oder eine Juniorprofessur innehat. Zudem muss das Erstgutachten von einem promovierten Institutsmitglied stammen.
  2. Gutachten von Master- und Staatsexamensarbeiten: Das Erstgutachten muss von einem Institutsmitglied stammen, das eine Privatdozentur, eine Professur oder eine Juniorprofessur innehat. Zudem muss das Zweitgutachten von einem promovierten Institutsmitglied stammen.

Abweichungen von diesen Regeln in inhaltlich begründeten Ausnahmefällen bedürfen der Zustimmung der Institutsdirektorin bzw. des Institutsdirektors.

Abgabe von Hausarbeiten

Durch den einstimmigen Beschluss des Institutsrats vom 5. November 2014 gilt für die Einreichung aller Haus- und Abschlussarbeiten am Institut folgendes Verfahren:

  • Hausarbeiten sind den jeweiligen Lehrenden in ausgedruckter Form in ihr persönliches Postfach zu legen. Zur Überprüfung auf Plagiate sind die Arbeiten zusätzlich in digitaler Form (als Text- oder PDF-Datei) an die OURIGINAL-Adressen (siehe PDF oben) der Lehrenden zu schicken. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten ist hierbei das Deckblatt zu anonymisieren (alle Daten außer dem Titel der Arbeit sollten gelöscht werden!).
  • Abschlussarbeiten (Bachelor, Master, Lehramt) sind zusätzlich zu dem vom jeweiligen Prüfungsamt vorgegebenen Abgabeverfahren in digitaler Form an die OURIGINAL-Adresse des betreuenden Dozenten (siehe PDF oben) zu schicken.

Nach der Einreichung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Über diese können Sie beim erstmaligen Gebrauch über einen Link Ihre E-Mail-Adresse mit Ihrem Namen verknüpfen, damit dieser sich der Arbeit eindeutig zuordnen lässt.

Außerdem können Sie die Verwendung Ihrer Arbeit zum Abgleich bei der Prüfung an anderen Institutionen ausschließen (Link am Ende der E-Mail). Eine Erklärung des Verfahrens findet sich auf den Seiten von OURIGINALExterner Link sowie in jeder Empfangsbestätigung.

Bei Fragen können Sie sich an Cyrill Mamin wenden.