Überprüfung der Sprachanforderungen für die Lehramtsstudien
Die für das Lehramtsstudium erforderlichen Sprachkenntnisse (Englisch, Latein oder Griechisch sowie eine dritte Fremdsprache) werden ab dem WS 2015/16 bei der Anmeldung zu Modulen abgeprüft, die am Ende des Studiums belegt werden sollen.
Im Lehramt Regelschule Ethik werden die Sprachkenntnisse gegen Ende des Studiums bei der Anmeldung zur Prüfung im Modul MA Phi. 1.1. bzw. 1.2 geprüft.
Im Lehramt Gymnasium Philosophie werden die Sprachkenntnisse bei der Anmeldung zur Prüfung im Modul MA Phi. 1.1. oder 1.2 geprüft, und zwar bei dem der beiden Module, das zuletzt belegt wird.
Hinweis: Aus technischen Gründen ist bei der Regelung für LG Philosophie unter Umständen bei der Anmeldung zum zuerst belegten der beiden Module eine persönliche Anmeldung beim ASPA erforderlich. Ebenfalls möglich ist eine Anmeldung über das »Formular zur nachträglichen Prüfungsanmeldung«, das auf der Homepage des ASPA heruntergeladen werden kann.
Lehramtstudierende haben die Möglichkeit, ihr Praxissemester an einer Schule im Ausland zu absolvieren. Nähere Information über Organisation und Ablauf finden Sie auf der Seite des Internationalen Büros: https://www.zlb.uni-jena.de/praxissemester_im_auslandExterner Link